Informationen für Hebammen
Vorteile für die Hebammen
- Die Hebammenzentrale übernimmt die Koordinierung, im Rahmen Ihrer freien Kapazitäten, daher verrringert sich der Aufwand der Telefonate. Sie haben mehr Zeit für die Frauen.
- Überblick über Ihr gesamtes Angebot an Kursen auf der Homepage.
- eigene Verwaltung Ihres Leistungsspektrums und Kurse und freier Kapazitäten über Login auf unserer Website (Passwort-Vergabe auf Anfrage)
Weitere Leistungen des Landkreises Gifhorn:
- Existenzgründerinnen bekommen Gründungszuschuss von bis zu 1500 €.
- Externate werden mit 40 € pro Tag, max. 1600 € gefördert.
Fortbildungen für Hebammen
Hebammen sind verpflichtet sich stets nach Berufsordnung der Länder fortzubilden. Fortbildungen sollen die Qualität der Arbeit von Hebammen sicherstellen und ihren Wissensstand nach medizinischen, psychologischen, soziologischen und geburtshilflichen Erkenntnisse erweitern.
Der Landkreis Gifhorn bezuschusst 50% der Kosten und bietet zwei Fortbildungen pro Jahr für die Hebammen im Landkreis Gifhorn an. Die Organisation für die Fortbildungen übernimmt die Hebammenzentrale im Landkreis Gifhorn.
Die Richtlinien dazu finden Sie hier: Richtlinien
Hier finden Sie den Antrag zur Beantragung einer Förderung von Externaten: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Ausbildungsbegleitung Hinweis: Die Ausbildungsbegleitung ist im Vorfeld der Ausbildung der Verwaltung/ dem Fachbereich Gesundheit schriftlich anzuzeigen.
Hier finden Sie den Antrag zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses:Antrag auf Gewährung eines Gründungzuschusses
Desweiteren finden Sie auf den Seiten vom Hebammenverband Niedersachsen noch weitere Fortbildungen.
Meldepflicht für Hebammen
Nach dem Niedersächsischen Gesetz besteht für Hebammen bei Ausübung des Hebammenberufes eine Meldepflicht. Beachten Sie bitte die Abgabefrist bis zum 31.01. des Folgejahres. Der Meldebogen wird an die zuständige Gesundheitsbehörde versendet.
Hier ist der Link zu dem Meldebogen: