Landkreis Gifhorn

Informationen für Hebammen

unsere nächste Fortbildung für Hebammen findet am 22.05.2024 statt zum Thema: 

"Wochenbett aktuell" Dozentin ist Daniela Erdmann - genauere Infos bitte bei uns erfragen

Vorteile für die Hebammen

          Weitere Leistungen des Landkreises Gifhorn:

Fortbildungen für Hebammen

Hebammen sind verpflichtet sich stets nach Berufsordnung der Länder fortzubilden. Fortbildungen sollen die Qualität der Arbeit von Hebammen sicherstellen und ihren Wissensstand nach medizinischen, psychologischen, soziologischen und geburtshilflichen Erkenntnisse erweitern.

Der Landkreis Gifhorn bezuschusst 50% der Kosten und bietet zwei Fortbildungen pro Jahr für die Hebammen im Landkreis Gifhorn an. Die Organisation für die Fortbildungen übernimmt die Hebammenzentrale im Landkreis Gifhorn.        

Die Richtlinien dazu finden Sie hier: Richtlinien

Hier finden Sie den Antrag zur Beantragung einer Förderung von Externaten: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Ausbildungsbegleitung  Hinweis: Die Ausbildungsbegleitung ist im Vorfeld der Ausbildung der Verwaltung/ dem Fachbereich Gesundheit schriftlich anzuzeigen.

Hier finden Sie den Antrag zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses:Antrag auf Gewährung eines Gründungzuschusses

Desweiteren finden Sie auf den Seiten vom Hebammenverband Niedersachsen noch weitere Fortbildungen.

Meldepflicht für Hebammen

Nach dem Niedersächsischen Gesetz besteht für Hebammen bei Ausübung des Hebammenberufes eine Meldepflicht. Beachten Sie bitte die Abgabefrist bis zum 31.01. des Folgejahres. Der Meldebogen wird an die zuständige Gesundheitsbehörde versendet.

Hier ist der Link zu dem Meldebogen:

https://www.gifhorn.de/buergerdienste/dienstleistungen-a-z/detailansicht-dienstleistungen/?no_cache=1&L=0&tx_iteboverwaltung[dienstleistungid]=535